Lernförderung (Nachhilfe) ist Teil der Leistungen für Bildung und Teilhabe kurz BuT oder auch Bildungspaket genannt. 

Alle Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach SGB XII oder nach dem Asylbewerbergesetz, Wohngeld, einen Kinderzuschlag beziehen, können, genauso wie Geringverdiener, ihren Anspruch auf Lernförderung ihrer Kinder prüfen lassen. 

 

Der Antrag lässt sich  von der Website des jeweiligen Kreises herunterladen oder Sie sprechen ihre/n Berater/in direkt an. 

Ein Teil des Formulars ist von der Schule ihres Kindes, in der Regel von der/ dem Klassen- bzw. Fachlehrer*in, auszufüllen. Bitte fügen Sie dann noch die letzten beiden Zeugnisse und vorhandene Förderpläne hinzu. Alles zusammen wird nun bei Ihrer/m Berater/in eingereicht. 

 

Sinnvoll ist es, sich schon im Voraus über die verschiedenen Möglichkeiten der Nachhilfe zu informieren. 

Wir von NACHHILFE plus! führen gerne schon vorab ein Beratungsgespräch mit Ihnen und Ihrem Kind und begleiten Sie bei der Antragstellung. 

 

Rufen Sie uns an: 06441-444033